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Bestens beraten in allen Steuerfragen

Grundsteuererklärung 2022

Erklärungspflichten für ALLE Grundstückseigentümer im Jahr 2022

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform haben begonnen. Der Zeitplan ist knapp: Für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland besteht in den kommenden Wochen Handlungsbedarf.

Was Sie wissen sollten

  • Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Deutschland sind verpflichtet, für jedes einzelne Grundstück eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim Finanzamt einzureichen.
  • Die Abgabe soll ab Juli 2022 und nur auf elektronischem Wege erfolgen.
  • Sämtliche Feststellungserklärungen sollten dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Januar 2023 vorliegen. Auch nach Ende der Frist ist es noch möglich, die Feststellungserklärungen einzureichen.

Wie wir Sie unterstützen können

Steuerpflichtige können die Grundsteuererklärung selbst über das Programm Elster beim Finanzamt
einreichen, sofern sie über ein gültiges Elster-Zertifikat verfügen. Unseren Mitgliedern und Mandanten, aber auch neuen Kunden bieten wir an, die Grundsteuererklärung für sie gegen eine Vergütung zu erstellen und dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten!
 

Mit unserem Grundsteuer-Formular können Sie uns schnell und einfach kontaktieren und dabei die wichtigsten Fragen bereits vorab beantworten. Erst nach der Kontaktaufnahme entscheiden Sie, ob Sie uns schriftlich den Auftrag erteilen. Einfach auf den nachfolgenden Button klicken.

 

 

Weshalb es überhaupt zu einer Reform der Grundsteuer kam, fassen wir in unserem kleinen Hintergrund kurz für Sie zusammen (Ausklapptext).

 

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Bisher basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Steuermessbeträgen, die ausgehend von den steuerlichen Einheitswerten ermittelt wurden. Da die Einheitswerte nicht wie im Gesetz vorgesehen regelmäßig an die sich verändernden Wertverhältnisse angepasst wurden, sind diese im Zeitablauf immer stärker hinter der tatsächlichen Wertentwicklung zurückgeblieben. 2018 kippte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Einheitsbewertung als Bewertungsgrundlage der Grundsteuer in den westlichen Bundesländern für verfassungswidrig und forderten den Gesetzgeber auf, eine neue, sachgerechte Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer zu schaffen. Daraufhin wurde im Dezember 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz erlassen.

Was daraus folgt:
Auch zukünftig bleiben die Städte und Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer zuständig. Erstmals ab dem Kalenderjahr 2025 sollen sie die auf der Basis der neuen Grundsteuerwerte beruhenden Steuermessbeträge als Grundlage für die Steuerfestsetzungen verwenden. Damit sie das tun können, erfolgt daher bundesweit nun die Neubewertung des gesamten inländischen Grundbesitzes und die Feststellung der neuen Grundsteuermessbeträge. Erster Hauptfeststellungs-Stichtag der neuen Grundsteuerwerte ist der 1. Januar 2022.

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